3'742'264.-- bei der bernischen Pauschallösung) ergeben, das bei einem gleichbleibenden effektiven Fremdkapital (CHF 4'116'679.--) zu einem verdeckten Eigenkapital von CHF 797'648.-- geführt hätte. Der aufgrund der bernischen Praxis aufgerechnete Betrag von CHF 374'415.-- sei damit zugunsten der Rekurrentin gegenüber der Berechnung nach dem Kreisscheiben Nr. 6 der ESTV deutlich tiefer ausgefallen.