406'504.75. Diese Darlehensforderungen seien nicht verzinst worden. Für die unterbliebene Verzinsung habe die Steuerverwaltung eine geldwerte Leistung von CHF 4'740.-- aufgerechnet. Dabei habe sie sich auf das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu den "steuerlich anerkannten Zinssätzen 2018 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken" vom 19. Februar 2018 gestützt. Soweit diese Darlehen aus Fremdkapital finanziert seien, habe die Verzinsung der Darlehensforderungen zu den Fremdkapitalzinskosten plus 0,5 % Zuschlag zu erfolgen. Die durchschnittliche Verzinsung der Hypothekarschulden betrage 1,87 %, womit die Darlehensforderungen mit 2,37 % zu verzinsen seien.