D. Am 25. Mai 2022 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und die kostenfällige Abweisung von Rekurs und Beschwerde pro 2018 beantragt. Sie führt zusammengefasst aus, dass in der Bilanz per 31. Dezember 2018 unter dem Aktivposten "kurzfristige Aktiven" Darlehen in der Höhe von CHF 490'854.75 ausgewiesen seien (pag. 110 und 137 [2018]). Gegenüber der F.________ AG und C.________ betrage dieser Aktivposten "kurzfristige Aktiven" (abzüglich weiterer Darlehen an H.________ gmbh in Liquidation [CHF 6'069.--; pag. 151] und B.________ gmbh in Liquidation [CHF 78'280.--; pag. 151]) per Ende 2018 CHF 406'504.75. Diese Darlehensforderungen seien nicht verzinst worden.