Die Rekurrentin kritisiert zudem den Zeitpunkt der Aufrechnungen (anderthalb Jahre nach der Geschäftsgründung). Für Neugründungen im KMU- Bereich besage eine Faustregel, dass ein Unternehmen nach drei bis fünf Jahren schwarze Zahlen schreiben soll. Die von der Steuerverwaltung erwähnten Regelwerke und Kreisschreiben, aufgrund derer die bestrittenen Veranlagungen gemacht worden seien, hätten sicher ihre Berechtigungen. Es sei aber zu prüfen, ob diese bereits in der Startphase nach Geschäftsgründung und während einer weltweiten Pandemiezeit angewendet werden müssten.