Die Eltern von C.________ hätten Letzterem zudem bereits bei der Geschäftsgründung der B.________ G.________ gmbh im Jahr 2005 (ab 2011: B.________ gmbh [seit 2018 in Liquidation]) ein Darlehen von CHF 577'000.-- gewährt. Zusätzlich hätten sie C.________ mit einem Darlehen von CHF 770'000.-- geholfen, die Gewerbeliegenschaft im Jahr 2007 zu kaufen. Bei der Gründung der Rekurrentin im Jahr 2016 sei die Gewerbeliegenschaft zusammen mit einer (Passiv-)Darlehensforderung zugunsten der Eltern von C.________ in der Höhe von damals noch CHF 772'500.-- (CHF 1'312'500.-- abzüglich eines partiellen Forderungsverzichts von CHF 540'000.--) mit einer Sachübernahme von der damaligen B.___