Dadurch fehle das Geld auch bei der Rekurrentin. Die bestrittenen Steuerveranlagungen hätten nur gemacht werden können, weil die Rekurrentin auf die Steuerverwaltung zugegangen sei und auf all ihre Probleme aufmerksam gemacht habe. Damit habe die Rekurrentin eine solche Veranlagung verhindern und für die Zeit bis die F.________ AG ihre ersten Maschinen auf den Markt bringe, ein Steuerruling aushandeln wollen.