Wegen Verschuldens schweizerischer Drittunternehmen im Zusammenhang mit dem Umbau der Gewerbeliegenschaft, der Co- vid-19-Pandemie, der aktuellen Rohstoffknappheit aufgrund des Krieges in der Ukraine sowie der aufgrund der grossen Nachfrage weltweiten Knappheit an Elektromotoren, habe die F.________ AG bisher aber noch keine Maschinen verkaufen können und folglich keine Einnahmen erzielt. Die F.________ AG kämpfe daher gegen die Überschuldung und könne die Mietkosten von geplanten CHF 240'000.-- im Jahr sowie die der Rekurrentin geschuldeten Darlehenszinsen für die Gewährung des (Aktiv-)Darlehens nicht bezahlen. Dadurch fehle das Geld auch bei der Rekurrentin.