-2- C. Gegen die Einspracheverfügungen pro 2018 (und 2019) hat die Rekurrentin am 11. März 2022 (weitergeleitet von der Steuerverwaltung am 16.3.2022) und verbesserter Eingabe vom 7. April 2022 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurse und Beschwerden mit dem Antrag erhoben, die Einspracheverfügungen pro 2018 (und 2019) seien aufzuheben; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.