157-148 [2018]). Abweichend von der Selbstdeklaration veranlagte die Steuerverwaltung die Rekurrentin am 7. Oktober 2021 auf einen bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperiode vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 massgebenden Reingewinn von CHF 20'300.--. Das steuerbare Kapital wurde bei den Kantonsund Gemeindesteuern auf CHF 791'000.-- festgelegt (pag. 171-166 [2018]).