B. Die Rekurrentin wies in ihrer Steuererklärung 2018 einen steuerbaren Reingewinn von CHF 231.-- und ein steuerbares Eigenkapital von CHF 560'969.-- aus (vgl. Akten der Steuerverwaltung pro 2018, pag. 89-88 [2018]). Nach Abgabe der Steuererklärung 2018 (inkl. Jahresrechnung 2018) wurde der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), ein korrigierter Jahresabschluss 2018 mit einem um CHF 182.-- erhöhten Gewinn von CHF 413.-- eingereicht (pag. 111-104 [2018]). In der Folge nahm die Steuerverwaltung am 25. März 2021 bei der Rekurrentin eine Buchprüfung vor (vgl. Protokoll für Buchprüfungen JP, pag. 157-148 [2018]).