_ des kantonsärztlichen Dienstes des Kantons Bern vom 6. Januar 2022 bzw. vom 10. Januar 2022 ein (vgl. Beilagen zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 14.3.2022). Daraus ist ersichtlich, dass die Inhaber der Rekurrentin positiv auf Covid-19 getestet worden seien und sich in Isolation hätten begeben müssen. Die Isolationsdauer dauerte vom 6. bis zum (voraussichtlich) 9. Januar 2022 (C.________) bzw. bis zum 8. Januar 2022 (B.________). Die Erkrankung an Covid- 19 sagt bekanntermassen aber nichts über die Schwere der Beeinträchtigung und den Verlauf aus. Die Folgen können von gänzlicher Symptomfreiheit bis zu sehr schweren Krankheitsverläufen reichen.