_, Inhaber und Verantwortliche der Rekurrentin, hätten jedoch infolge schwerer Covid-Erkrankung die Einsprachefrist verpasst. Aufgrund der schweren Erkrankung hätten sie ihren täglichen Verpflichtungen nicht mehr nachgehen können, weshalb die Rekurrentin die Steuerverwaltung bittet, auf ihre Einsprache einzugehen.