-9- betrachten (vgl. Denise Weingart, OR Kommentar, Schweizerisches Obligationenrecht, 3. Aufl., 2016, N. 7 zu Art. 243 OR). Entgegen dem Vorbringen der Rekurrentin hätte eine Verpflichtung zur Vornahme des Schenkungsvollzugs mangels rechtsgültigen Verfügungsgeschäfts folglich gar nicht per Universalsukzession auf die Alleinerbin übergehen können. Auch eine allfällige Anerkennung durch die Alleinerbin würde aufgrund der Nichtigkeit hieran nichts ändern.