, 2015, § 15, Ziff. I). Bei der Übertragung von ganzen Vermögenskomplexen durch Universalsukzession findet eine Steuerausscheidung im Umfang der Quote (Anteil an den Gesamtaktiven) statt. Wie bei der Übertragung eines Nachlasses durch Erbgang unterstehen auch Vermächtnisse bei interkantonalen Verhältnissen einer quotenmässigen Besteuerung (Peter Mäusli-Allenspach, a.a.O., N. 9 ff zu § 58; vgl. auch Locher/Locher, Die Praxis der Bundessteuern, Interkantonale Doppelbesteuerung, Systematische Entscheidsammlung, Teil III, Band 4, §9, I B, Nr. 5).