-7- (vgl. Peter/Rutishauser, a.a.O., N. 142 zu § 17). Das Bundesgericht führt in einem mit dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt vergleichbaren Fall aus, dass die zivilrechtliche Anknüpfung klare Verhältnisse schaffe und insofern der Rechtssicherheit diene. Nebst dessen geht das Bundesgericht davon aus, dass die privilegierte Besteuerung insbesondere darauf zurückzuführen sei, dass die Nachkommen von den Unterstützungspflichten gemäss Art. 328 f. ZGB betroffen seien. Dies leitet das Bundesgericht daraus ab, dass die Privilegierung insbesondere auch Pflegekindern zukomme, wobei aber mindestens ein zweijähriges Pflegeverhältnis vor-