H.; vgl. auch: Bruno Bächli, Nachlassplanung und Erbschaftssteuer, 2020, S. 7, N. 25). Nachfolgend ist zunächst abzuklären, wie sich die vorliegend massgeblichen zivilrechtlichen Verhältnisse präsentieren und welche zivilrechtliche Bedeutung den in diesem Zusammenhang auch im Steuerrecht verwendeten Begriffen zukommt. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob sich ein Abstellen auf diese zivilrechtlichen Verhältnisse (insbesondere in teleologischer Hinsicht) im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern aufdrängt.