Es wäre seitens der Behörden unverantwortlich, diese Eltern-Kind-Verwandtschaft klageweise beseitigen zu wollen. Ebenfalls wird im Verfahren vor der Steuerrekurskommission eventualiter beantragt, im Kanton Bern nur die auf die Rekurrentin übertragenen beweglichen Vermögenswerte zu besteuern. Ergänzend zum diesbezüglich in der Einsprache Ausgeführten wird vorgebracht, dass die Quoten-Methode nur auf die Erben Anwendung finde. Bei Schenkungen finde die Ausscheidung demgegenüber objektweise statt. Der "Schenkungsvertrag" stelle das Verpflichtungsgeschäft dar und bewirke bei der beschenkten Person den Rechtsanspruch auf Verschaffung von Eigentum.