B. Mit Erbschaftssteuer-Veranlagung vom 3. Mai 2021 erfasste die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Zentrale Veranlagungsbereiche, Erbschafts- und Schenkungssteuer (Steuerverwaltung), die Übertragung der Liegenschaft und der Mietzinskonti auf die Rekurrentin mit einer Erbschaftssteuer von CHF 189'594.70. Bei der Berechnung der Steuer wendete die Steuerverwaltung das 16-fache des ordentlichen Tarifs an.