Nachdem der Vater am 8. September 2018 in Bern verstorben ist, wurden mit einer schriftlichen Vereinbarung vom 19. bzw. 20. Dezember 2019 zwischen der Schwester des Vaters, F.________ (nachfolgend Alleinerbin), und der Rekurrentin (pag. 9-13; nachfolgend Vereinbarung) die "Bedingungen der Auslieferung der Schenkung aus dem Nachlassvermögen von Herrn C.________ an Frau A.________ festgelegt" (Ziff. 1.4 der Vereinbarung, pag. 12). Darin anerkannte die Rekurrentin ausdrücklich und unwiderruflich die Alleinerbenstellung der Alleinerbin und verzichtete ausdrücklich und unwiderruflich auf die Erhebung erb- und familienrechtlicher Klagen gegenüber dem Nachlass des Vaters.