Bauland bezahlt worden seien, weshalb der bestrittene amtliche Landwert von CHF 131.04 einer Überprüfung standhalte. Vorliegend ist jedoch zu beachten, dass der Rekurrent das Grundstück Nr. 1.________ mit Vertrag vom 23. Juni 2022 (Grundbucheintrag 3.8.2022) für CHF 186'000.-- verkauft hat. Weil im beurkundeten Kaufpreis auch die Miteigentumsanteile am Anmerkungsgrundstück Nr. 2.________ und die Dienstbarkeit zulasten des Grundstücks Nr. 3.________ enthalten, jedoch nicht separat ausgewiesen sind (vgl. E. 3.3 hiervor), lässt sich der realisierte Verkaufserlös pro m2 nicht bestimmen.