Die revidierte Überbauungsordnung erlaubt es nunmehr, anstelle von Reihenhäusern Etagenwohnungen zu erstellen. Nachdem auch die abgeänderte Überbauungsordnung an der Situation nichts geändert hat, steht die Gemeinde einer erneuten Anpassung der -5- Überbauungsordnung grundsätzlich positiv gegenüber, wie sich aus einer Aktennotiz vom 1. Dezember 2014 und einem Schreiben an die betroffenen Grundeigentümer (darunter der Rekurrent) vom 16. Februar 2015 ergibt. Die Planung und Finanzierung der erforderlichen Arbeiten ist jedoch Sache der Grundeigentümer (Beilagen 7 und 8 zur Stellungnahme vom 7.4.2022).