-4- Bemessungsperiode. Diese Kennzahl widerspiegelt somit die Standortattraktivität der Gemeinde (Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Steuerlast usw.). Für die Gemeinde C.________ ist der Landrichtwert mit der allgemeinen Neubewertung 2020 von zuvor CHF 192.-- auf CHF 260.-- angehoben worden (Vergleichswerte: E.________ CHF 570.--, F.________ CHF 340.--, siehe Tabelle 3.8 der Bewertungsnormen). Die weiteren Faktoren der amtlichen Bewertung (Benotung, AW-Faktor, Anzahl m2) sind bei der amtlichen Neubewertung nicht verändert worden.