Dieser Wert gibt an, mit welchem Prozentsatz der sogenannte Landrichtwert (siehe E. 3.4 hiernach) multipliziert wird, um den (geschätzten) Verkehrswert pro m2 zu bestimmen. Der Verkehrswert wird sodann mit dem "AW-Faktor" ("AW" steht für "amtlicher Wert") multipliziert, was den amtlichen Landwert pro m2 ergibt, der schliesslich noch mit der Anzahl m2 zu multiplizierten ist (siehe Ziff. 2.4 der Bewertungsnormen sowie S. 8 der von der Steuerverwaltung veröffentlichten "Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften"; abrufbar unter: , Rubriken "Themen > Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert