2.4.5 der Bewertungsnormen wird ein unbebautes Grundstück in der Bauzone nach den Kriterien (baurechtliche) Nutzungsmöglichkeit, Erschliessungsgrad, Eignung, Wohn- oder Geschäftslage sowie Verkehrslage benotet. Für jedes Kriterium reicht die Notenskala von 9 bis 1. Die Summe der Noten wird verdoppelt und als Noten-Endtotal bezeichnet. Dieser Wert gibt an, mit welchem Prozentsatz der sogenannte Landrichtwert (siehe E. 3.4 hiernach) multipliziert wird, um den (geschätzten) Verkehrswert pro m2 zu bestimmen.