3.2 Eigentliche Grundlage für die amtliche Bewertung sind die von der kantonalen Schatzungskommission erstellten Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen (abrufbar unter: , Rubriken "Themen > Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert > Links und Downloads > Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN20" [besucht am 23.2.2023]; fortan: Bewertungsnormen). Laut Ziff. 2.4.5 der Bewertungsnormen wird ein unbebautes Grundstück in der Bauzone nach den Kriterien (baurechtliche) Nutzungsmöglichkeit, Erschliessungsgrad, Eignung, Wohn- oder Geschäftslage sowie Verkehrslage benotet.