E. Mit Schreiben vom 7. April 2022 hat der Rekurrent zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an seinem Standpunkt festgehalten. Am 27. Juni 2022 hat der Rekurrent die Steuerrekurskommission sodann darüber informiert, dass er das Grundstück mit Vertrag vom 23. Juni 2022 zum Preis von CHF 186'000.-- verkauft habe, womit der Verkaufserlös unterhalb des amtlichen Werts gemäss Einspracheentscheid liege. Auf die weiteren Äusserungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. -2- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: