D. Die Steuerverwaltung hat sich am 29. März 2022 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs unter Kostenfolge abzuweisen. Die Steuerverwaltung verweist hauptsächlich darauf, dass örtlich bis CHF 220.-- pro m2 Bauland bezahlt würden, weshalb der amtliche Landwert von CHF 131.04 pro m2 einer näheren Überprüfung standhalte.