C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 2. März 2022 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, den bisherigen amtlichen Wert von CHF 131'260.-- unverändert zu belassen. Zur Begründung führt der Rekurrent aus, dass die Steuerverwaltung mehrere relevante Faktoren nicht berücksichtigt habe, die den Wert seines Grundstücks reduzierten.