1. Der Rekurs betreffend Grundstückgewinnsteuer 2020 (Grundstück C.________ Gbbl. Nr. F.________, Verfahren 100 2022 451) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Der Rekurs betreffend Grundstückgewinnsteuer 2020 (Grundstück C.________ Gbbl. Nr. G.________, Verfahren 100 2022 452) wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten betreffend die Verfahren 100 2022 451 und 100 2022 452 von CHF 1'600.-- werden der Rekurrentin auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.