, erblickt die Steuerrekurskommission in der Kette der Verträge einen Vorgang, der zwecks Steuerersparnis konstruiert worden ist, damit die Rekurrentin B.________ letztlich die gewählte Stockwerkeinheit hat zuwenden können. Was die Berechnung des Grundstückgewinns anbelangt, ist im Einspracheentscheid CHF 850'000.-- als Erlös eingesetzt worden, was mit dem Kaufvertrag übereinstimmt (Einspracheentscheid vom 2.12.2022, S. 3, Beilage 1 zum Rekursschreiben betr. Grundstück Nr. 1). Als Erwerbspreis ist der Betrag von CHF 80'744.-- vermerkt, was vom amtlichen Wert des ursprünglichen Grundstücks Nr. 1 von CHF 137'741.-- abgeleitet ist (E. 5 oben).