________) zeigen, dass der Schenkungswille der Rekurrentin darauf gerichtet gewesen ist, B.________ in der gemeinsam geplanten Überbauung das Eigentum an einer Stockwerkeinheit zu verschaffen, wozu der Verkauf des Grundstücks Nr. 1 an die EG J.________ ein notwendiger Zwischenschritt gewesen ist. Dabei kann die bestimmt gehaltene Formulierung (der Wohnung und des Parkplatzes) nur so verstanden werden kann, dass es am Tag der Schenkung (27.1.2020) nicht um eine beliebige Wohnung ging, sondern sich die Beteiligten bereits auf die Stockwerkeinheit Nr. .________ (inklusive Parkplatz) festgelegt hatten.