_ übereinstimmt und dass im Kaufpreis der Stockwerkeinheit auch ein Einstellhallenplatz mit enthalten gewesen ist. Zu beachten ist auch, dass am Tag der Beurkundung des Verkaufs des Grundstücks Nr. 1 (27.1.2020) bzw. der Schenkung die Abparzellierung noch nicht beurkundet gewesen ist. Diese ist erst am 29. Januar 2020 erfolgt. Das gewählte Vorgehen hat im Nachgang zur verurkundeten Schenkung nochmals eine Unterschrift der Rekurrentin erfordert.