G. Die Vertreter haben namens der Rekurrentin mit Eingabe vom 23. Dezember 2022 gegen beide Einspracheentscheide betreffend die Grundstückgewinnsteuer Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und die im Einspracheverfahren gestellten Anträge erneuert. Sie bestreiten das Vorliegen einer Steuerumgehung und verlangen die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anhand der verurkundeten Rechtsgeschäfte. H. In ihren Vernehmlassungen vom 27. Februar 2023 hat die Steuerverwaltung an ihrer Auffassung festgehalten, dass eine Steuerumgehung vorliege und entsprechend die kostenfällige Abweisung der Rekurse beantragt.