-2- D. Am gleichen Tag erliess die Abteilung Erbschafts- und Schenkungsteuer der Steuerverwaltung eine Schenkungssteuerveranlagung. E. Gegen die beiden Grundstückgewinnsteuerveranlagungen sowie gegen die vorerwähnte Veranlagungsverfügung betreffend Schenkungssteuer erhoben die Rekurrentin und B.________, beide vertreten durch L.________, Notar, und M.________, Rechtsanwältin, E.________ (Vertreter), in einer gemeinsamen Eingabe am 6. Oktober 2022 Einsprache. Soweit die hier interessierenden Grundstückgewinnsteuern betreffend, beantragte die Rekurrentin die Abänderung der Einspracheentscheide in folgender Weise: