1. Der Rekurs betreffend die Schenkungssteuer 2020 wird teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neuberechnung der Schenkungssteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1'500.-- werden dem Rekurrenten 1, unter solidarischer Mithaftung der Rekurrentin 2 auferlegt. 3. Es werden Parteikosten von CHF 2'238.40 (einschliesslich Auslagen und 7.7 % Mehrwertsteuer) gesprochen.