Aufgrund der Heranziehung des amtlichen Werts der Stockwerkeinheit Nr. .________ anstelle des Kaufpreises des Grundstücks Nr. 1 und aufgrund des Wegfalls der Anzahlung von CHF 60'000.-- reduziert sich auch der Steuerbetrag entsprechend, weshalb der von der Rekurrentin 2 übernommene und somit dem Rekurrenten 1 geschenkte Betrag von der Steuerverwaltung neu zu berechnen ist.