-9- Folgerichtig ist der Schenkungsanfall um den Betrag der Schenkungssteuer zu erhöhen (Taxinfo Schenkungssteuer, Rubriken "Erbschafts- und Schenkungssteuern > Art. 8 ESchG", abgerufen am 22.4.2024). Die Steuerverwaltung hat dafür im Einspracheentscheid CHF 166'679.-- eingesetzt. Aufgrund der Heranziehung des amtlichen Werts der Stockwerkeinheit Nr. .