Dementsprechend ist der Betrag von CHF 100'000.-- richtigerweise zum Schenkungsanfall hinzugezählt worden. Hingegen hat die Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass die geleistete Anzahlung von CHF 60'000.-- nicht dem Rekurrenten 1, sondern der Rekurrentin 2 zugeflossen ist (E. 7 vorne). Sie ist somit nicht als Teil des Schenkungsanfalls zu betrachten. 9.2 Wie erwähnt (E. 9.1), enthält der Schenkungsvertrag einen Passus, wonach die Rekurrentin 2 die Schenkungssteuer übernimmt, für welche der Rekurrent 1 steuerpflichtig ist.