9.1 Der Betrag von CHF 850'000.--, welcher dem Einspracheentscheid betreffend Schenkungssteuer als Schenkungsanfall zugrunde gelegt worden ist, hat nebst dem Verkäuferdarlehen von CHF 690'000.-- auch eine früher an die Rekurrentin 2 geleistete Zahlung von CHF 60'000.-- sowie eine Überweisung von CHF 100'000.-- zur Deckung der zu erwartenden Grundstückgewinnsteuer beinhaltet. Der letztgenannte Betrag zeigt, dass beim Abfassen der Verträge bedacht worden ist, dass die gewählte Konstruktion (zuerst Schenkung, dann Verkauf) Steuerfolgen haben wird.