Damit ist auch eine gewisse Zweckbindung des Erlöses des Verkaufs einhergegangen, während es demgegenüber bei einer Barschenkung dem Rekurrenten 1 unbenommen gewesen wäre, das Geld sonst wie zu verwenden. Dies verbunden mit dem Umstand, dass für das Grundstück Nr. 1 im Moment des Verkaufs bereits ein baubewilligtes Projekt vorgelegen hat, verleiht der gesamten Kette der Ereignisse (Planung Überbauung, Abschluss Kaufrechtsvertrag, Einholung Baubewilligung, Schenkung, Verkauf Land, Kauf Stockwerkeinheit) den Charakter eines durchgeplanten Vorgehens "Land gegen schlüsselfertige Wohnung". Unter Würdigung der gesamten Umstände ist daher eine direkte Zuwendung der Stockwerkeinheit Nr. .