Nicht zu übersehen ist dabei, dass das Verkäuferdarlehen für die EG J.________ den Liquiditätsbedarf für die Umsetzung des Bauvorhabens erheblich vermindert hat, was ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil ist. Damit ist auch eine gewisse Zweckbindung des Erlöses des Verkaufs einhergegangen, während es demgegenüber bei einer Barschenkung dem Rekurrenten 1 unbenommen gewesen wäre, das Geld sonst wie zu verwenden.