bereits auf die Stockwerkeinheit Nr. .________ (inklusive Parkplatz) festgelegt hatten. Damit ist die Auffassung der Vertreter widerlegt, wonach sich der Schenkungswille auf die Übertragung des blossen Baulands bezogen habe. Vielmehr ist von der Schenkung der Stockwerkeinheit Nr. .________ auszugehen.