Die Formulierung bereits im Kaufrechtsvertrag, die gemeinsame Planung der Überbauung, die enge zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Verträge (Schenkungsvertrag, Kaufvertrag betreffend die Parzelle Nr. 1 und Kaufvertrag der Stockwerkeinheit Nr. .________) zeigen, dass der Schenkungswille der Rekurrentin 2 darauf gerichtet gewesen ist, dem Rekurrenten 1 in der gemeinsam mit ihm geplanten Überbauung das Eigentum an einer Stockwerkeinheit zu verschaffen. Dabei kann die bereits erwähnte, bestimmt gehaltene Formulierung (der Wohnung und des Parkplatzes) nur so verstanden werden, dass es am Tag der Schenkung (27.1.2020) nicht um eine beliebige Wohnung ging, sondern sich die Beteiligten