-7- Differenz von CHF 9'500.-- der Betrag des Verkäuferdarlehens mit dem Kaufpreis der Stockwerkeinheit Nr. .________ übereinstimmt und dass im Kaufpreis der Stockwerkeinheit auch ein Einstellhallenplatz mit enthalten gewesen ist. Zu beachten ist auch, dass am Tag der Beurkundung der Schenkung bzw. des Verkaufs des Grundstücks Nr. 1 (27.1.2020) die Abparzellierung noch nicht beurkundet gewesen war, welche erst am 29. Januar 2020 erfolgte und im Nachgang zur verurkundeten Schenkung nochmals eine Unterschrift der Rekurrentin 2 erforderte.