8.2 Aus dem Sachverhalt (Bst. A) geht hervor, dass bereits im Jahr 2017 zwischen der Rekurrentin 2 und der F.________ AG und der G.________ Generalunternehmung AG ein Kaufrechtsvertrag über das ursprüngliche Grundstück Nr. 1 abgeschlossen worden ist. Ziff. 7.17 des Kaufrechtsvertrags vom 28. Dezember 2017 räumt der Rekurrentin 2 dabei ein Vorhandrecht ein, um maximal zwei Wohnungen in den von den Kaufrechtsberechtigten zu erstellenden Mehrfamilienhäusern zu erwerben. Im Rekursschreiben betreffend dem Grundstück Nr. 1 führen die Vertreter explizit aus, dass der Rekurrent 1 an der Planung der Überbauung beteiligt gewesen ist (Rekursschreiben betr. Grundstück Nr. 1, Ziff.