Im Kaufvertrag vom 27. Januar 2020 zwischen dem Rekurrenten 1 als Verkäufer und der EG J.________ als Käuferin ist als Kaufpreis für das nunmehr verkleinerte Grundstück Nr. 1 CHF 850'000.-- festgelegt worden, wovon CHF 60'000.-- bereits vorgängig der Rekurrentin 2 zugeflossen sind (Kaufvertrag vom 27.1.2020, Ziff. 2.2, Beilage 8 zum Rekursschreiben betr. Grundstück Nr. 1). Einen Teilbetrag von CHF 100'000.-- hat die EG J.________ dem verurkundenden Notar zwecks Deckung der zu entrichtenden Grundstückgewinnsteuer überwiesen. Für den Rest ist ein Verkäuferdarlehen von CHF 690'000.-- vereinbart worden (Kaufvertrag vom 27.1.2020, Ziff.