F. Die Steuerverwaltung wies mit Einspracheentscheid vom 2. Dezember 2022 die hier interessierende Einsprache betreffend Schenkungssteuer ab. G. Die Vertreter haben mit Eingabe vom 23. Dezember 2022 namens des Rekurrenten 1 und der Rekurrentin 2 gegen den Einspracheentscheid vom 2. Dezember 2022 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und die im Einspracheverfahren gestellten Anträge erneuert. Sie bestreiten wiederum das Vorliegen einer Steuerumgehung und verlangen die Besteuerung der Schenkung gemäss den verurkundeten Rechtsgeschäften.