C. Am 8. September 2022 erliess die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Erb- schafts- und Schenkungsteuer (Steuerverwaltung), eine Schenkungssteuerveranlagung. Darin bezeichnete sie das gewählte Vorgehen als Steuerumgehung und legte der Schenkungssteuer eine schenkungsweise Barzuwendung der Rekurrentin 2 an den Rekurrenten 1 im Betrag von CHF 850'000.-- (entspricht dem Erlös des Verkaufs des Grundstücks Nr. 1) zugrunde.