In beiden Fällen führt die GSI eine Liste der Institutionen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Nachdem der Gesetzgeber sämtliche Spitalgebäude, ungeachtet ihrer Eigentümerschaft und mit explizitem Verweis auf die Wettbewerbsneutralität der Liegenschaftssteuer unterstellt hat, muss dies ohne weiteres auch für die Alters- und Pflegeheime gelten. An der im Entscheid vom 17. Dezember 1985 von der Steuerrekurskommission geäusserten Auffassung, dass solche Liegenschaften "Verwaltungsgebäude im weiteren Sinne" darstellen, kann folglich nicht festgehalten werden. Die Gemeinde B.________ hat demnach zu Recht für das Jahr 2021 sämtliche Objekte des