5.8 Die Parallelen der Situation im Spitalbereich zum hier relevanten Alters- und Pflegeheimsektor sind augenfällig. Hier wie dort kann die entsprechende öffentliche Aufgabe durch private oder öffentliche Trägerschaften wahrgenommen werden. Auch die Finanzierung aus verschiedenen Quellen (Versicherungsleistungen, staatliche Beiträge, Beiträge der Leistungsbezüger) ist vergleichbar. In beiden Fällen führt die GSI eine Liste der Institutionen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen.